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Jugendstrafrecht: Hinweise zur Lehrveranstaltung

Zielgruppe:  Studenten der Rechtswissenschaft (unabhängig vom Studiengang), die den Schwerpunktbereich 2 (Strafrechtspflege) gewählt haben.

Erwartete Vorkenntnisse und Fähigkeiten: Gute Kenntnisse im sachlichen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht. Dazu gehört erfahrungsgemäß die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene und an der Vorlesung Strafprozessrecht - Vertiefung. Den Studenten des Schwerpunktbereichs, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, werden gezielte Hinweise zur Nacharbeit gegeben.

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Es werden die strafrechtlichen, justizorganisationsrechtlichen, strafverfahrensrechtlichen und strafvollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender besprochen. Die Lehrveranstaltung dient damit gleich­zeitig der Wiederholung und Vertiefung des Erwachsenenrechts, von dem das Jugendstrafrecht insoweit abweicht.

Die Veranstaltung ist keine "Vorlesung", die den Stoff referiert. Für diesen Zweck werden Hinweise auf Literatur und Unterrichtsmaterialien gegeben, die von den Teilnehmern zur Vorbereitung des Themas jeweiligen Lehrveranstaltung gelesen bzw. durchgearbeitet werden müssen. In der Lehrveranstaltung werden auf der Grundlage der dadurch erlangten Stoffkenntnis die Zusammenhänge vertieft sowie Einzelfragen und Fälle besprochen.

Unterrichtsmaterialien:  Für die Lehrveranstaltung wird ein Band mit Original-Gerichtsakten aus Jugendstrafverfahren angeboten, der von den Studenten zum Kopierkostenpreis erworben werden kann (Organisatorische Hinweise hierzu folgen in der Lehrveranstaltung).

Hinweis für Studenten der Kulturwissenschaftlichen Fakultät:  Beachten Sie bitte, dass es sich um eine juristisch anspruchsvolle Lehrveranstaltung im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung handelt, die der juristischen Examensvorbereitung dient. Erwarten Sie also keine pluralistische Diskussionsrunde über gesellschaftliche Aspekte der Jugendkriminalität - es geht um Fragen der Gesetzesanwendung in einem juristischen Spezialgebiet. Wenn Sie dennoch teilnehmen wollen, klären Sie bitte mit Ihrer Fakultätsassistentin, ob und wie Sie eine Teilnahme an der Veranstaltung als Studienleistung angerechnet bekommen können. 

Hinweis für Studenten besonderer Studiengänge: Bitte klären Sie vorab, welche Nachweise Sie für Ihren Studiengang benötigen. Soweit die regelmäßige Teilnahme (nicht mehr als 2maliges Fehlen) erforderlich ist, melden Sie sich bitte zu Beginn der Lehrveranstaltung, damit die erforderlichen Anwesenheitslisten geführt werden können.

Abschlussprüfung: Soweit Teilnehmer einen Leistungsnachweis erbringen müssen, wird je nach Zahl der Interessenten auf dem skizzierten juristischen Niveau eine mündliche Prüfung oder eine Abschlussklausur angeboten.