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Grundkurs III Strafrecht (BT 1): Hinweise zur Lehrveranstaltung

Zielgruppe:    Studenten der Rechtswissenschaft ab dem 3. Semester

Erwartete Vorkenntnisse und Fähigkeiten: Erfolgreiche Teilnahme an den Grundkurse I und II sowie an der Einführung in die Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung.

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Die sog. Delikte gegen die Person, ferner Diebstahl und Unterschlagung sowie ein erster Einstieg in die Betrugsdelikte.  Die übrigen prüfungsrechtlich relevanten Tatbestände sind dann Gegenstand des Grundkurses IV (vgl. im Einzelnen die Terminpläne, die zu beiden Grundkursen bereits im Netz hängen). - Die Teilnehmer erhalten jeweils eine Übersicht über die einzelnen Tatbe­stands­­merk­male, die grundlegenden Defini­tio­nen und die in Rechtsprechung und Schrifttum ver­­tre­te­nen Auffassungen zu den prüfungsre­le­vanten Problemen. In der Vorlesung werden die­se Zusammenstellungen vor allem anhand von Beispielen erläutert.

Abschlussprüfung:  Es wird eine Abschlussklausur geschrieben, in der ein einfacher Fall mit einem Schwerpunkt bei den Delikten gegen die Person oder Diebstahl und Unterschlagung zu bearbeiten ist.